NO JUSTICE, NO PEACE?
JUSTITIA IST BLIND: DIE WESTLICHE KONSTRUKTION VON GERECHTIGKEIT BERUHT AUF NEUTRALITÄT UND EINER KLAREN, UNIVERSELL GEDACHTEN UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN GERECHTIGKEIT UND UNRECHT. ABER ANDERE KULTURELLE LEITMOTIVE, ANDERE ZUSAMMENHÄNGE FÜHREN AUCH ZU ANDEREN, ZU TEILNEHMENDEN GERECHTIGKEITEN.JUSTITIA IST BLIND: DIE WESTLICHE KONSTRUKTION VON GERECHTIGKEIT BERUHT AUF NEUTRALITÄT UND EINER KLAREN, UNIVERSELL GEDACHTEN UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN GERECHTIGKEIT UND UNRECHT. ABER ANDERE KULTURELLE LEITMOTIVE, ANDERE ZUSAMMENHÄNGE FÜHREN AUCH ZU ANDEREN, ZU TEILNEHMENDEN GERECHTIGKEITEN.
An einem regnerischen Innsbrucker Frühlingsmorgen fand ich jene Worte, in großen schwarzen Buchstaben an eine graue Häuserwand gesprayt: „No justice, no peace“. Ich erinnere mich den gleichen Slogan auf einer anderen Mauer gelesen zu haben, vor ein paar Jahren in Spanien. Auch wenn die Umstände, unter denen ich diese Phrase antraf, zufällig sein mag, sind dies ihr Inhalt und Kontext nicht. Gerechtigkeit und Frieden zu verbinden hat – im Gegenteil – eine lange Tradition in der Geschichte des europäischen Denkens und des politischen Aktivismus. (1)
Unparteiisch und wehrhaft
Im Zusammenhang mit dem westlichen Nationalstaat und seiner Rechtsordnungen basiert Gerechtigkeit auf einem Referenzrahmen geleitet von Idealen der Neutralität, Unparteilichkeit und Gleichheit. Die Darstellung der Gerechtigkeit im Westen ist bekannt: Als römische Göttin Iustitia wird sie in Statuen meist in erhabener Pose abgebildet, hoheitsvoll mit Waagschale und Schwert, mit verbundenen Augen und oft in klassischem Weiß.
Nach diesem Bild steht Gerechtigkeit über parteiischen Interessen, ja sie ist blind für sie, spricht ihre Urteile nur aufgrund des Gewichts der Fakten in ihrer Waagschale. Wichtigerweise verfügt sie über die Macht ihre Urteile durchsetzen zu lassen, daher das Schwert und die Kompetenz zur Bestrafung.
Bestrafung, zur Prävention künftiger Straftaten, ist nichts anderes als die Kehrseite und Konsequenz der Arbeit von Gerechtigkeit. Im Sinne des eingangs erwähnten Slogans scheint es daher nur vernünftig anzunehmen, dass die Abwesenheit von Gerechtigkeit Friedlosigkeit nach sich zieht.
Als politisches Ideal wurde Gerechtigkeit spätestens seit der Zeit von Karl Marx in Europa hochrelevant. Für Marx war klar, dass die strukturell ungerechten Bedingungen des Kapitalismus jede Hoffnung auf Frieden vereitelten und nur eine künftige Aufhebung des Klassengegensatzes Ungerechtigkeit überwinden und zu Frieden führen könne. Während die Verbindung zwischen Gerechtigkeit und Frieden somit eine klare Ausdrucksform bekommt, zeigt sich darin auch ihr problematischer Gehalt. Als Konzept erhebt der europäisch geprägte Gerechtigkeitsgedanke den Anspruch der Universalität, aber konkret auftreten kann er immer nur als Gerechtigkeit für jemanden, für eine bestimmte Gruppe. Als politisches Statement oder rechtlicher Anspruch entsteht er stets als Forderung aus der eigenen Position heraus.
Dies macht den Anspruch von Neutralität und Unparteilichkeit, den Gedanken einer Gerechtigkeit jenseits des individuellen Kontexts, wenigstens problematisch. Wenn Gerechtigkeit wirklich blind bleiben soll, bedeutet dies doch, dass wenigstens die in ihr zum Ausdruck kommenden Werte universell gültig sind. Menschliches Dasein bleibt aber immer gebunden an Kontexte, in denen jeglicher Akt des Sprechens und die Definition von Werten erst möglich werden.
Gemeinschaftliche Gerechtigkeiten
Der französische Philosoph Jean-François Lyotard hat darauf hingewiesen, dass Gerechtigkeit daher immer zuerst die Macht bedeutet, aus dem jeweiligen Kontext heraus die entsprechenden Kriterien zu erfinden. Nach Lyotard spräche mensch dann nicht von der Gerechtigkeit, sondern immer von einer Vielfalt von Gerechtigkeiten ohne einen verbindender Referenzrahmen.
Der mexikanische Intellektuelle Gustavo Esteva steht hier für einen Diskurs, der das gängige westliche Bild der Iustitia herausfordert. Anstelle einer blinden Gerechtigkeit, so Esteva mit Blick auf die indigenen Völker in Oaxaca, „wollen wir sie mit ihren Augen weit offen, um das was geschieht voll einschätzen zu können. Wir wollen Mitgefühl anstelle von Neutralität und Unparteilichkeit.“
Dies ist nur ein Beispiel, aber Neutralität und Unparteilichkeit gegen Mitgefühl auszutauschen ist eine weit reichende Modifikation. Als Wert entsteht Mitgefühl genau dadurch, dass sich RichterInnen, aber auch Parteien, eben nicht als neutral und jenseits des individuellen Falles verstehen oder solche Rechtsprechung erwarten, sondern, im Gegenteil, als Teil des selben Kontextes.
Diese Arten der Gerechtigkeit, für die Esteva hier als Beispiel genannt ist, sind klein und kontextgebunden, gemeinschaftlich nennt er das. In Realisierung der Tatsache, dass keine zwei Situationen ident sein können, passen sie sich an die Umstände an. Gerechtigkeit ist dann nicht neutral und absolut, sondern immer situationsgebunden und kontingent, sie entsteht nicht aus der Annahme universeller Werte, sondern aus „einzigartigen kulturellen Leitmotiven.“
Dualistische Ausschlussprinzipen
Der Unterschied zwischen den beiden Konzepten ist fundamental. Eine Gerechtigkeit, die sich von den Gedanken der Unparteilichkeit, Neutralität und Universalität wegbewegt, bedeutet die Anerkennung einer Vielfalt der Gerechtigkeiten, in denen die TeilnehmerInnen als miteinander verbundene Teile im je selben System handeln. Mitgefühl als Wert bedeutet Teilnahme anstelle von Gegensatz. Es bedeutet selber zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Für eine aktiv teilnehmende anstelle einer neutralen Gerechtigkeit zu plädieren mag für westlich eingestimmte Ohren schockierend klingen, aber dann ist dieser Schock nichts anderes als der Phantomschmerz nach dem Verlust der Universalität.
In ihrem modernen westlichen Kontext bedeutet Gerechtigkeit, wie die US-amerikanische Familientherapeutin Virginia Satir sagt, dass sich jede/r andere ändern soll, bevor ich es tue. Gerechtigkeit wird dann zum Anspruch auf Wiedergutmachung von Unrecht, den wir gegenüber ihnen erheben. Politisch gesprochen wirkt der dadurch in Gang gesetzte Ausschlussmechanismus auf allen Seiten gleich, unabhängig davon, wie die Positionen definiert sind: wir, die Grassroots, gegen sie, die Konzerne und Banken, gleichermaßen wie wir – die so genannten richtigen ÖsterreicherInnen – gegen sie – die AusländerInnen.
Wer auch immer in diesem Kontext von Gerechtigkeit spricht, benennt auch das Gegenteil, Ungerechtigkeit. Der Slogan „No justice, no peace“ erscheint so schließlich als sinnfälliger Ausdruck einer bestimmten Denkweise, die Frieden immer in die Zukunft verlegt und dabei die Gegenwart mit sich gegenseitig bestärkenden und reproduzierenden dualistischen Antagonismen verspielt.
(1) Die Unterscheidung zwischen den Formen der Gerechtigkeit basiert auf Wolfgang Dietrichs Darstellung von energetischen und modernen Weltsichten. Für eine tiefgreifende Diskussion der entsprechenden Konzepte und des Gerechtigkeitsbildes, siehe Dietrichs Variationen über die vielen Frieden.
Norbert Koppensteiner ist Friedensforscher und Koordinator des MA Program for Peace Studies der Universität Innsbruck: www.uibk.ac.at/peacestudies
Dietrich,Wolfgang: Variationen über die vielen Frieden, Band 1: Deutungen,VS Verlag für Sozialwissenschaften,Wiesbaden 2008.
Lyotard, Jean-François and Jean-Loup Thébaud: Just Gaming, University of Minnesota Press, Minneapolis 1999.
Satir, Virginia: The New Peoplemaking, Science and Behavior Books, Mountain View 1988.
Esteva, Gustavo and Madhu Suri Prakash: Grassroots Postmodernism. Remaking the soil of our cultures, Zed Books, London 1998.
Hinweis der Redaktion: Hier finden Sie den englischen Originaltext von Norbert Koppensteiner als pdf zum Download.
