OHNE LEISTUNG KEINE TEILHABE
IMMER MEHR WERDEN FUNKTIONEN DES WOHLFAHRTSSTAATES NACH ÖKONOMISTISCHEN KRITERIEN REFORMIERT. DAS BEDEUTET: STATT BEDINGUNGSLOSEM GRUNDEINKOMMEN SOZIALINVESTITIONEN ZUR STEIGERUNG VON WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND STANDORTSICHERUNG.
Bei Debatten zur Restrukturierung des Wohlfahrtsstaates wird in der Regel auf spezifische Gerechtigkeitsnormen verwiesen. Üblich geworden ist es dabei, Verteilungsregeln ausgehend von einzeln herausgegriffenen Personenmerkmalen sehr phantasievoll zu spezifizieren. Zukünftig sollen nur jene auf eine sozialpolitische Unterstützung oder Belohnung hoffen können, die sich normkonform einem gewissen Familienstand unterwerfen, lebenslang weiterqualifizieren, ehrenamtlich tätig sind und – seit kurzem besonders betont – nicht rauchen. Derartige Überlegungen weitergedacht, lassen sich eine große Bandbreite sozialpolitischer Reformmaßnahmen als jeweils „gerechtfertigt“ legitimieren.
Gerecht ist ...
Die Vielfalt dieser Gerechtigkeitskriterien täuscht allerdings über das sozialpolitisch wesentliche Spannungsfeld zwischen Konzeptionen der Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit hinweg. Während Leistungsgerechtigkeit betont, dass die Verteilung sozialpolitischer Ressourcen nach den Beiträgen der Einzelnen zur Herstellung ebendieser Ressourcen erfolgt – nach dem Motto: „bist du erfolgreich, so wirst du belohnt“, orientieren sich die Verteilungsregeln der Bedarfsgerechtigkeit an den Bedürfnissen der Gesellschaftsmitglieder nach Schutz und Unterstützung. ... was Humankapital stärkt Gegenwärtig interessant ist es zu fragen, inwiefern der wohlfahrtsstaatliche Umbau auch eine Neufassung sozialpolitischer Verteilungsregeln mit sich bringt. Unter dem Schlagwort „Ökonomisierung des Politischen“ wird eine Dominanz ökonomistischer Nutzenüberlegungen bei gesellschaftspolitschen Entscheidungen, so auch bei der Verteilung öffentlicher Gelder diskutiert: Wohlfahrtsstaatliche Ausgaben sind insbesondere dann legitimierbar, wenn sie möglichst unmittelbar einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherung leisten und als produktive Ausgaben gewertet werden können. Damit diese Anpassung an die Anforderungen des Marktes gelingen kann und auch Kriterien der sozialen Gerechtigkeit genüge getan wird, sieht die gegenwärtig diskutierte Sozialstaatsarchitektur (geprägt durch Überlegungen von Gøsta Esping-Andersen) „Sozialinvestitionen“ in Humankapital, zuvorderst in Qualifikationen und in produktive Kompetenzen von ArbeitnehmerInnen bzw. auch von Kindern und Jugendlichen, vor. Gerade diese Investitionen in Bildung und Arbeitsmarktpolitik scheinen gesellschaftlich breit – auch vor dem Hintergrund einer Verhinderung von Armut und Armutsgefährdung – als gerecht bzw. gerechtfertigt beurteilt zu werden, ohne sich an der dabei vorgenommenen Deutung von „Gerechtigkeit im Klammergriff des Marktes“ (Jörg Reitzig) zu stoßen.
... und sei es auch mit Zwang durchgesetzt
Damit mit Sozialinvestitionen auch wirklich alle erreicht werden können, sind reine Transferzahlungen, z. B. im Falle von Erwerbsarbeitslosigkeit in der Tendenz abzubauen – aufgrund ihrer angenommenen „passivierenden“ Wirkung gelten sie als kontraproduktiv. Produktiv ist vielmehr eine sozialinvestive Unterstützung zur Steigerung der „Beschäftigungsfähigkeit“ und „Flexibilität“, z.B. im Hinblick auf Ansprüche an qualitätsvolle Arbeit und angemessene Entlohnung. Die Aushöhlung von Rechtsansprüchen in dem Sinne, dass zum (Weiter)Bezug einer sozialen Leistung immer mehr Anpassung – z. B. die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, der Beweis eigenständiger Arbeitssuche, die Annahme jeglicher Arbeitsgelegenheit und dergleichen – gefordert wird, lässt sich so konsequenterweise als Möglichkeit zur Beförderung von mehr sozialer Gerechtigkeit umdeuten.
Rolle der ExpertInnen
Zur zielgerichteten Umsetzung der sozialen Investitionstätigkeit ist der Wohlfahrtsstaat mehr denn je auf soziale ExpertInnen angewiesen, die als Wachposten den Zugang zu sozialen Leistungen kontrollieren – und selektieren. Soziale ExpertInnen bringen hierzu in der Regel besondere Kompetenzen ein, insofern sie individualisiertes Vorgehen und den Umgang mit Entscheidungsdilemmata der Unterstützung oder Nicht-Unterstützung gewohnt sind.
Professionelle Perspektiven, etwa der Sozialen Arbeit im Umgang mit individualisierten Problemlagen, haben sich bislang allerdings zuvorderst an Entwürfen von Bedarfsgerechtigkeit orientiert. Um berechtigte bzw. notwendige Bedarfe zu konkretisieren wurde dabei häufig auf Menschenrechte und soziale Grundrechte Bezug genommen. Gegenwärtig zeigen empirische Befunde aber einen Widerspruch zwischen allgemein formulierten, bedürfnisorientierten, egalitären Gerechtigkeitskriterien und in der Praxis angewendeten leistungsorientierten Gerechtigkeitsprinzipien. Diese Leistungsprinzipien mögen sich in manchen Feldern auf Facetten von Wohlverhalten – von Gesten der Höflichkeit bis zur Pose als unwürdige BittstellerInnen – beziehen, werden in anderen Bereichen aber sicher auch ökonomistische Nützlichkeitsüberlegungen einschließen. Der Ausbau sozialinvestiver Elemente im österreichischen Wohlfahrtsstaat lässt jedenfalls eine strategische Aufwertung von sozialen ExpertInnen im Sinne ihrer stärkeren Indienstnahme zum Management des Zugangs zu Sozialinvestitionen nach leistungsorientierten Gesichtspunkten vermuten. Weiter in Frage gestellt – oder leistungsorientiert überformt – werden Perspektiven, die egalitären Gerechtigkeitskonzeptionen nahe stehen.
Teilhabegerechtigkeit
Angenommen werden kann, dass zum jetzigen Zeitpunkt MitarbeiterInnen in sozialen Organisationen durchaus als MitstreiterInnen für alternative Gerechtigkeitskonzepte gewonnen werden können. Abseits einer Unterwerfung von Gerechtigkeitsüberlegungen unter marktorientierte Prämissen ist eine verstärkte Orientierung an Ideen einer Teilhabegerechtigkeit zu fordern. Hier sind als AdressatInnen nicht ArbeitnehmerInnen, sondern BürgerInnen in den Blick zu nehmen, deren Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben nicht zuletzt durch eine möglichst voraussetzungslose Mindestsicherung zu gewähren ist. Ein wohlfahrtsstaatlicher Umbau in Richtung von mehr Teilhabegerechtigkeit würde ebenfalls soziale Investitionen mit einschließen. Anders als im „Sozialinvestitionsstaat“ vorgesehen, ist eine soziale Infrastruktur allerdings als zugänglich für alle zu gestalten und inhaltlich breiter zu konzipieren als lediglich zur Unterstützung von Erwerbstätigkeit bzw. -fähigkeit. Nicht Leistung und Autonomie wären damit Ankerpunkte für eine neue Sozialstaatlichkeit, sondern Teilhabe und eine neu zu definierende Bedürftigkeitsorientierung.
Elisabeth Hammer ist Sozialarbeiterin und Ökonomin, Lektorin am Studiengang Soziale Arbeit an der Fachhochschule FH Campus Wienund Mitbegründerin des Vereins Kritische Soziale Arbeit (www.kriso.at)
