Im Kommen
Am 21. Oktober soll eine Novelle zum Asylgesetz 2005 beschlossen werden. Schon die ursprüngliche Fassung des nun zum zweiten Mal novellierten Gesetzes ermöglichte es, Asylsuchende systematisch in Schubhaft zu nehmen. Erst nach zahllosen Beschwerdeverfahren bei den Höchstgerichten konnten die ärgsten Auswüchse abgestellt, eine annähernd menschenrechts- und gesetzeskonforme Anwendung durchgesetzt werden.
Das Innenministerium unternimmt nun einen neuen Anlauf, um entgegen den Entscheidungen der Höchstgerichte, wieder flächendeckende Schubhaft für AsylwerberInnen einzuführen. NGOs orten einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, wenn Schubhaft verhängt wird, ohne die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall abzuwägen.
Die gesamte Novelle, wie die begleitende Propaganda aus dem Hause Fekter, ist vom Geist des Misstrauens gegen Flüchtlinge geprägt. So sollen DNA-Analysen angeordnet werden um Verwandschaftsverhältnisse zu klären, wobei auch noch die Betroffenen für die Kosten aufkommen sollen. Schließlich wird auch im Falle des seit vielen Jahren umstrittenen und auch von österreichischen Gerichten untersagten Handwurzelröntgens das Recht so geändert, dass diese Methode zur Altersfeststellung bei minderjährigen Flüchtlingen angewendet werden darf. (hl)
