ZWISCHEN BETROFFENHEIT UND IGNORANZ
Hannas Erzählung ist keine ungewöhnliche. Organisieren Angehörige die Pflege und Betreuung für die Eltern, so ist das für gewöhnlich von zahlreichen Übergangsarrangements geprägt. Nicht nur für diejenigen, die gepflegt werden, bringt die erste Auseinandersetzung mit dem Pflegethema einiges an psychischer Belastung mit sich. Auch auf deren Angehörige kommt ein erheblicher Zeit- und Organisationsaufwand zu – häufig gar die Umstrukturierung des eigenen Lebens. Groß geworden ist das Thema mit der steigenden Anzahl pflegebedürftiger älterer Menschen in Österreich und mit der Verlängerung der aufzuwendenden Pflegedauer pro Person. Diese Veränderungen korrespondieren mit der hochgradig privatisierten Angebotsstruktur von Pflegeleistungen des Wohlfahrtsmarktes und mit der Doppelbelastung, die in Reproduktions- oder Produktionsarbeit tätige Angehörige – zumeist Frauen – zu kompensieren haben.
Weil das österreichische Pflegeversorgungssystem Pflege als eine Arbeit konstruiert, die meist unbezahlt familiär erbracht wird, lastet die Verantwortung dafür oft auf privaten Schultern. Unterstützung erfahren die Angehörigen seit Anfang der 1990er Jahre vor allem durch das steuerfinanzierte Pflegegeld als tragende Säule des Pflegesystems. Neben den Angeboten an Sachleistungen besteht es unabhängig von Einkommen und Vermögen. Je nach Pflegebedarf ist es siebenstufig ausdifferenziert und reicht von monatlich 154,20 Euro in der ersten bis 1.655,80 Euro in der siebten Stufe.
Diese rein finanzielle Unterstützung ist bedarfsorientiert, aber nicht bedarfsdeckend. Mangelt es – wie in einigen Regionen Österreichs – an stationären oder teilstationären Einrichtungen, oder entscheiden sich die Beteiligten für die Pflege zu Hause, so ist Pflegebedürftigkeit gleichbedeutend mit finanziellem Mehraufwand. Ist kein Geld für die Pflege vorhanden – meist kann sich nur die gehobene Mittel- und Oberschicht eine private Pflege rund um die Uhr leisten – muss auf unbezahlte Arbeit zurückgegriffen werden. Etwa 80 Prozent der Pflegeleistungen werden heute, unterstützt durch Bundes- bzw. Landespflegegeld, auf diese Weise erbracht.
Pflege im Postfordismus
Arbeit im Privathaushalt, das bedeutet in den meisten Fällen Frauenarbeit. Auch wenn ein steigender Männeranteil in der informellen Pflege zu verzeichnen ist, stellt Care Arbeit heute immer noch eine feminisierte Praxis dar. Im Übergang vom Fordismus zum Postfordismus, der Zeit ab den 1970er Jahren, in der das Normalarbeitsverhältnis zunehmend durch flexibilisierte, prekäre Beschäftigungsformen ersetzt wird, stößt das familiäre Modell plus Mix an Versorgungsleistungen jedoch zunehmend an seine Grenzen: Denn in den letzten 30 Jahren haben sich die sozialen Positionen von Frauen grundlegend gewandelt – und damit auch ihre Wünsche und Bedürfnisse.
Hatte die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung im Fordismus die Männer auf erwerbsarbeitsförmige Produktionsarbeit und die Frauen auf häusliche Reproduktionsarbeit festlegt, so ist die Zahl der Frauen am Arbeitsmarkt in der Zeit des Übergangs zum Postfordismus im Verhältnis angestiegen. Zusätzlich ist im Zuge wachsender Erwerbsbeteiligung von Frauen die hegemoniale Position der Kernfamilie längst durch zahlreiche Spielarten unterschiedlicher Lebensführungen geschmälert worden.
Die relative Autonomie heutiger Lebensentwürfe korrespondiert auf der anderen Seite mit einer wachsenden Sensibilisierung gegenüber den Bedürfnissen und Wünschen der Personen mit Pflegebedarf: Vorstellungen einer individualisierten Pflege und Betreuung im Alter rücken dort in den Vordergrund, wo Selbstbestimmung und Autonomie zu gesellschaftlichen Grundwerten geworden sind. In diesem Zusammenhang stellen sich auch Fragen nach der Qualität der Pflege in einer neuen Weise. War bis in die 1980er Jahre hinein das stationäre Modell stark forciert worden, rückt in den letzten Jahrzehnten für staatliche Steuerungsorgane – freilich aus Kostengründen – wie für Angehörige die Betreuung in den eigenen vier Wänden in den Vordergrund.
Pflege im Migrationsregime
Wer den flächendeckenden Zugang zu Pflege- und Betreuungsleistungen verweigert und die Einzelnen dafür verantwortlich macht, sich auf dem wachsenden Markt an Pflegeleistungen das Passende zu suchen, gleichzeitig aber eine restriktive AusländerInnenbeschäftigungspolitik bei liberalen Einreisebestimmungen für BürgerInnen der strukturschwächeren EU-Nachbarländer aufrecht erhält, forciert die Entstehung informeller Pflegearbeitsmärkte. So hat die Nachfrage nach leistbarer Pflege- und Betreuungsarbeit gerade von solchen Personen, die Rund-umdie- Uhr-Betreuung und/oder -Pflege benötigen, zur Entstehung eines Markts für transmigrantische Arbeitskräfte in der häuslichen Pflege geführt. Seit Anfang der 1990er Jahre stellt die rechtlich nicht regulierte Arbeit vor allem von slowakischen StaatsbürgerInnen die einzige Alternative zur unbezahlten familiären Pflege dar. In der Regel leben sie für zwei oder drei Wochen in der Wohnung der Pflegeperson, wo sie häufig auch Haushaltsarbeiten bis hin zu Garten- und kleineren Reparaturarbeiten erledigen. Der Status außerhalb des rechtlich regulierten Arbeitsmarkts macht(e) sie zu flexiblen und preisgünstigen AnbieterInnen von Dienstleistungen. Heute ist diese Form der Pflege jedoch zu gleichen Preisen auch legal zu haben.
Im Rausch der Betroffenheitspolitik geht es indes kaum um die Personen, die den Pflegebedarf abdecken: die Care-ArbeiterInnen. Um die Care-Arbeit auf leistbarem Niveau zumindest für die gehobene Mittel- und Oberschicht zu halten und nicht allzuviel zusätzliches Geld in diesen Bereich stecken zu müssen, werden die Pflegearrangements lediglich mit einer rechtlichen Glasur überzogen. Unter dem süßen Mantel bleiben soziale und Machtasymmetrien innerhalb der Pflegehaushalte nahezu unverändert bestehen.
Das neue Angestelltenmodell steht gegenüber dem Selbständigenmodell kaum zur Debatte: Bis November 2008 hatten sich 12.061 selbständige, jedoch nur 207 angestellte PersonenbetreuerInnen angemeldet. Auch die reguläre Krankenversicherung, die Sozialversicherung und der formale Pensionsanspruch greifen bei näherem Hinsehen nicht: Krank ist man zu Hause, und viele Sozialversicherungsleistungen – beispielsweise für Kinder und EhepartnerInnen – bleiben an den Wohnort in Österreich gebunden.
Misst man die derzeit bestehenden Anmeldungen an der fiktiven Schätzzahl von 40.000 PflegerInnen, die zur Zeit der Pflegedebatte im Umlauf war, so kann keineswegs von einer flächendeckenden Legalisierung die Rede sein. Etwa 15.000 sind bis heute als PersonenbetreuerInnen angemeldet: Wenn es sich hier nicht um eine überzogene Schätzung gehandelt hat, ist dies möglicherweise ein Hinweis auf das schiefe Verhältnis von Rechten und Pflichten im und um das neue Gesetz.
Natürlich ist die Legalisierung nicht grundsätzlich abzulehnen. Aber es ist notwendig, den politischen Gehalt zu thematisieren, auf dem sie aufbaut und der verantwortlich ist für die kaum verbesserten Arbeits- und Lebensbedingungen der PflegerInnen. Dazu zählt, zu hinterfragen, warum man es zulässt, dass Menschen – „zufällig“ MigrantInnen – für 40 bis 65 Euro pro 24 Stunden arbeiten. Ebenso wie die Lähmung der Gewerkschaften zu reflektieren ist, die sich bis zum Schluss gegen die Realität der Entstehung deregulierter, postfordistischer Arbeitsverhältnisse wehrte. Statt Programme für freiberufliche, zukünftige Mitglieder zu entwickeln, betrieben sie mit der Forderung nach dem Verbot der 24-Stunden-Carearrangements lieber nationale Identitätspolitik.
Alternative Pflegeformen
Was jedoch auch mit der neuen Regelung zur 24-Stunden- Betreuung nicht kompensiert werden kann, das ist die Vereinzelung der Gepflegten und der Pflegenden im Rahmen der Pflege und Betreuung und damit die schlechte Kontrollmöglichkeit möglicher unhaltbarer Pflegezustände, auch die emotionale Bindung an häufig nur eine einzige Person.
Gedanken um alternative Entwürfe, also um Modelle abseits ambulanter Pflege, Pflegeheim oder 24-Stunden-Betreuung, macht sich kaum jemand. Während der erste große Ausbau von stationären Pflegeeinrichtungen zwar noch die zentrale und technisch perfekte Großinstitution präferierte, hat sich mittlerweile auch die Philosophie der stationären Versorgung geändert. Immer mehr gemeindenähere Kleineinrichtungen sind in den letzten Jahren entstanden. Pflegebedürftigkeit wird heute jedoch immer noch als kurzfristige Ausnahmesituation gesehen. Notlösungen wie das „schlechte“, aber nahe gelegene Heim um die Ecke, die betreuende Rotation unter Geschwistern oder die Ausbeutung schlecht bezahlter und nur teilweise qualifizierter 24-Stunden-PflegerInnen müssen dann als spontane Problemlösungen herhalten.
Ganz und gar zufrieden ist damit selten jemand. Doch Pflegebedürftigkeit ist heute in den wenigsten Fällen noch eine kurzfristige Angelegenheit; längst ist sie zu einem ganzen Lebensabschnitt geworden; als solche muss man sich mit ihr auseinandersetzen. Bis jetzt haben sich vor allem Menschen mit Behinderung damit beschäftigt, wie Pflege beschaffen sein muss, die keinen Verlust an Selbstbestimmung, sondern im Gegenteil, einen Zugewinn an Autonomie bedeutet. Für die Altenpflege wären solche Konzepte zu adaptieren. Nicht zuletzt wäre zu vermuten, dass die Generation, die auch die Wohngemeinschaften „erfunden“ hat, die Wohn-, Betreuungs- und Pflegeformen älterer Menschen revolutionieren könnte. Sie hat schon einmal kollektive Wohnformen hervorgebracht, in denen Selbstbestimmung groß geschrieben wurde. Sie sollte damit allerdings nicht warten, bis sie selbst pflegebedürftig ist.
Andrea Kretschmann ist Soziologin und Kriminologin. Sie arbeitet am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, derzeit im Forschungsprojekt „Grenzen der Rechtsdurchsetzung am Beispiel irregulärer Pflege durch MigrantInnen. Transnationale soziale Carespaces im nationalen Recht“.

