VORRATSDATENSPEICHERUNG
Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, wie sie von der EU 2006 beschlossen wurde (planet berichtete), sorgt nach wie vor für Unruhe. Die Richtlinie verlangt, dass alle Telekommunikationsdaten auf Vorrat – und ohne jeglichen Verdacht – für sechs Monate gespeichert werden. Neben enormen Kosten für die Provider und die SteuerzahlerInnen, so die Argumentation der Grünen gegen das neue Gesetz, handle es sich auch um einen Eingriff in die Privatsphäre, eine Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz und es bestehe Missbrauchsgefahr. Albert Steinhauser, grüner Justizsprecher, sagt dazu: „grundrechtswidrig bleibt grundrechtswidrig“. Infrastruktursprecherin Gabriela Moser geht davon aus, dass große kriminelle Organisationen, auf die das Gesetz abziele, genau wüssten, wie sie dieses umgehen könnten, womit es zahnlos sei.
Da das neue Gesetz auch Verfassungsbestimmungen betrifft und die Opposition Mitte November beschlossen hat, zumindest bis Ende März wegen des Streits um den Spitzel-Untersuchungsausschuss keinen Verfassungsmaterien zuzustimmen, könnte es zumindest einige Zeit aufgehalten werden. Vielleicht entscheidet inzwischen der EuGH zugunsten der BürgerInnen und lässt die Richtlinie zurücknehmen. Sollte er zugunsten der EU entscheiden, gäbe es immerhin eine Möglichkeit, so die Grünen, über den aktuellen Entwurf zu diskutieren.
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