VATER STAAT UND SEINE SUBJEKTE

Wenn ich den Deutschen erklären soll, was in Österreich anders ist, sage ich immer: Es gibt keine Verwaltungsgerichte. Dann gucken sie immer sehr enttäuscht. Verwaltungsgerichte? So etwas Langweiliges! Keiner meiner deutschen Freunde hat je eines angerufen, keiner würde merken, wenn es sie nicht mehr gäbe. Auch ich weiß erst, wie wichtig Verwaltungsgerichte sind, seit ich in Österreich lebe.

Wenn ich in Deutschland (oder anderswo in Westeuropa) Post von der Behörde bekomme, steht unter dem Schreiben: Gegen diesen Bescheid ist Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Das vermittelt mir das Gefühl: Ich habe meine Position, der Staat hat seine, und wenn beide abweichen, entscheidet ein Dritter. Vor dem Verwaltungs- oder dem Sozialgericht begegnen wir einander auf Augenhöhe – hier ich, dort die Bundesrepublik Deutschland.

Anders in Österreich. Wenn ich hier mit einem Bescheid nicht einverstanden bin, muss ich mich beim Vorgesetzten des Beamten beschweren, der ihn ausgestellt hat. Dann muss ich notfalls den ganzen Weg der Verwaltungsinstanzen bis hin zum Minister hinaufklettern. Das Bild, das so entsteht, ist ein ganz anderes: Hier unten ich, dort oben der Staat. Gegen den Staat habe ich aber nur eine Chance, wenn ein fairer Schiedsrichter entscheidet. Im Zweikampf unterliege ich immer. Das Verhältnis prägt in Österreich nicht nur die Weltsicht, sondern auch den politischen Alltag.Weil es praktisch keine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt, können Amtsträger tun, was sie wollen – freihändig entscheiden, gegen Gesetze verstoßen, sich einfach tot stellen. Der Bürger kann dagegen nichts tun. Alles was er kann, ist wegen „Amtsmissbrauch“ Strafanzeige erstatten. Kein Bürgermeister, der nicht ständig von irgendjemandem angezeigt würde.

Die Staatsanwälte haben zu Recht keine Lust, diesen Anzeigen nachzugehen. Schuldig ist der Amtsträger nämlich nur bei Vorsatz. Und der ist nie nachweisbar. Dass Beamte keinen Richter fürchten müssen, vergiftet die Atmosphäre. Bescheide werden viel zu spät ausgestellt, Briefe blieben unbeantwortet. Verwaltungshandeln muss in Österreich nicht nachvollziehbar sein.Wozu auch, wenn eh nie ein Richter über seine Rechtmäßigkeit entscheidet. Und in Österreich darf die Verwaltung sogar strafen – ein europäisches Kuriosum.

Das sei eben die „Untertanenmentalität“, höre ich immer wieder. Aber was heißt hier Mentalität? Die Österreicher sind dem Staat ja ganz real untertan. Jetzt sollen ja endlich auch auf Landesebene Verwaltungsgerichte kommen. Das Sein bestimmt das Bewusstsein, hoffe ich doch. Schaumamal.

Norbert Mappes-Niediek ist u. a. Österreich-Korrespondent der Frankfurter Rundschau.