DIE KINDER MÜSSEN GEHÖRT WERDEN
Ein neues Obsorgegesetz soll beschlossen werden. Der Nationalrat informiert sich am 24. Juni bei einer parlamentarischen Enquete. planet traf sich mit der Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits zum Interview über Eltern, die die Rechte ihrer Kinder für eigene Zwecke missbrauchen, überforderte Gerichte und den flächendeckenden Einsatz von Kinderbeiständen.
planet: Betrachtet man die Diskussion um ein neues Obsorgegesetz, kann man das Gefühl bekommen, dass alle Beteiligten die Kinderrechte für die eigene Argumentation benutzen. Täuscht dieser Eindruck?
Monika Pinterits: Ich kann Väterverbände und andere Gruppierungen teilweise verstehen, weil bei der Regelung von Scheidungen und Trennungen in Bezug auf die vorhandenen Kinder vieles im Argen liegt. Es kann aber leider sehr leicht passieren, dass Kinderrechte von Erwachsenen für ihre eigenen Anliegen zweckentfremdet werden, das stimmt.
Wird zu wenig daran gedacht, was Kinder brauchen?
Es hat einmal einen Antrag gegeben, mit dem ein Kind seinen Vater aufgefordert hat, es zu besuchen. Dieser wurde abgelehnt. Umgekehrt kann ein Vater einen Antrag, mit dem sein Kind „gezwungen“ wird, ihn zu besuchen, aber durchbringen. Allein dieser Fall zeigt sehr deutlich auf, dass die Erwachsenenrechte in der derzeitigen Gesetzeslage viel zu sehr im Vordergrund stehen. Prinzipiell brauchen Kinder natürlich beide Elternteile, wobei das nicht heißen soll, dass AlleinerzieherInnen automatisch schlechtere Erziehungsfähigkeiten haben. Aber wir leben mittlerweile in einer bunten Gesellschaft und moderne Patchwork-Familien kommen immer häufiger vor. Im Gegensatz zur Gesellschaft hat sich die Gesetzgebung jedoch nicht adäquat weiterentwickelt.
Was sollte ein neues Obsorgegesetz beinhalten?
Gerichte sind traditionellerweise Orte, an denen gestritten wird. Allein die Tatsache, dass Obsorgefälle vor diesen Institutionen abgehandelt werden, ergibt schon ein fatales Bild, weil automatisch der Streit und die Auseinandersetzung im Mittelpunkt stehen. Ich würde mir daher wünschen, dass außergerichtliche Familienausgleichsstellen eingerichtet werden, mit deren Unterstützung die Elternteile gemeinsam Lösungen erarbeiten können. Denn jene Vereinbarungen, die gemeinschaftlich erarbeitet werden, haben in der Regel sehr viel eher Bestand, als wenn zwei Parteien eine Vereinbarung vom Gericht aufgetragen wird.
In die Findung dieser gemeinsamen Lösungen sollten – dem jeweiligen Alter entsprechend – auch die Kinder einbezogen werden. Sie sollten dort die Möglichkeit haben, sich zu artikulieren und ohne Druck sagen zu können, was sie wirklich wollen. Dass Beziehungen auseinandergehen, kann man nicht verhindern. Alle Beteiligten sollten sich aber zumindest darauf verständigen, den Kindern trotz Scheidung ein relativ normales Leben zu ermöglichen.
Es gibt aber auch Fälle, in denen es zu keiner gütlichen Einigung kommt. Natürlich, etwa zehn Prozent sind wirklich schwierige Fälle. Bei diesen muss zum einen rasch geprüft werden, ob eine Gefährdung für das Kind vorliegt, zum Beispiel weil einer der beiden Elternteile gewalttätig ist.
Zum anderen ist unser jetziges System viel zu langwierig und die Gerichte sind oftmals überfordert, weil von Konfliktparteien immer wieder neue Anträge eingebracht werden, die das gesamte Prozedere in die Länge ziehen. Die Abwicklung dieser Fälle ist leider nicht sehr kinderfreundlich und viel zu stark an den Erwachsenenbedürfnissen orientiert. Wir müssen also nicht nur bei der Rechtsprechung, sondern auch auf dem Weg dorthin neue Wege finden.
Wie können diese aussehen?
In der jetzigen Regelung fehlt es an Möglichkeiten, Eltern zu Beratungen zu verpflichten. Stattdessen werden nach wie vor die Kinder zur Beratung gebracht um Gutachten zu erstellen, während die Eltern tun und lassen können, was sie wollen. Wichtig wäre auch der flächendeckende Einsatz von so genannten Kinderbeiständen. Dabei handelt es sich um Personen mit spezieller Ausbildung, die versuchen, mit den Kindern ein Vertrauensverhältnis aufzubauen um anschließend als ihr Sprachrohr zu agieren. Kinder wissen in der Regel, was gut oder schlecht für sie ist, sie werden nur leider nicht immer gehört. Kinderbeistände unterstützen die Kinder also nicht nur in einer für sie schwierigen Situation, auch die Eltern lernen durch ihren Einsatz mehr auf ihr Kind zu hören und in weiterer Folge vielleicht das eigene Agieren zu hinterfragen. Es kommt immer wieder vor, dass Elternteile überhaupt erst durch den Einsatz eines Kinderbeistandes die Bedürfnisse der Kinder wahrnehmen.
Wird der Kinderbeistand derzeit in ausreichendem Maße eingesetzt?
Nein, leider wird er viel zu selten eingesetzt, da im Budget nicht genug Geld dafür vorhanden ist. Derzeit können Kinderbeistände nur in rund 600 Fällen pro Jahr eingesetzt werden. In Deutschland wird – umgelegt auf die Größe des Landes – doppelt so viel Geld dafür aufgewendet. Theoretisch sollte es möglich sein, dass Kinder in jeder Verhandlung, von der sie betroffen sind und in der sie das wünschen, einen Kinderbeistand zur Seite gestellt bekommen. Derzeit entscheidet der/die RichterIn über einen Einsatz, Kinder haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Das von Väterverbänden geforderte Doppelresidenzmodell sieht vor, dass beide Elternteile die Möglichkeit haben sollen, „Alltagssituationen“ mit den Kindern zu erleben. Wie bewerten Sie dieses Modell?
Ich habe in meinem Umkreis Bekannte, bei denen das Doppelresidenzmodell sehr gut funktioniert, allerdings in leicht abgeänderter Form. Im konkreten Fall wurde extra eine Wohnung für das Kind eingerichtet, in die die Elternteile abwechselnd für einen gewissen Zeitraum ziehen. Eine solche Lösung muss man sich natürlich leisten können, prinzipiell ist aber vieles möglich, wenn ein Minimum an Kooperation auf allen Seiten vorhanden ist und es für die Kinder passt. Es sollte grundsätzlich kein Modell verpflichtend für alle angewendet, sondern je nach Situation entschieden werden. Und es sollte auch darauf geachtet werden, dass die Kinder nicht nur den Eltern zuliebe zustimmen, sondern das gewählte Obsorgemodell muss in den Lebensrhythmus der Kinder passen.
ZUR PERSON
Monika Pinterits ist diplomierte Sozialarbeiterin und seit 1999 Kinder- und Jugendanwältin. Als Co-Leiterin der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft setzt sie sich für die Rechte von Minderjährigen ein, hilft und vermittelt bei Gewalt in der Familie, sexuellem Missbrauch, Pflegschaftsstreitigkeiten oder sonstigen Problemen mit den Eltern. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bringt auch Stellungnahmen zu Gesetzen, in denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, ein.

